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Gewerberegisterauszug
Kurzbeschreibung
Gewerbeauskunft - einfach (Grunddaten)
Erteilung von Auskünften aus dem örtlichen Gewerbemelderegister der Stadt Gummersbach - einfache Gewerbeauskunft
Gewerbeauskunft – erweitert
Erteilung von Auskünften aus dem örtlichen Gewerbemelderegister der Stadt Gummersbach - erweiterte Gewerbeauskunft
Beschreibung
Beschreibung
Gewerbeauskunft - einfach (Grunddaten)
In den Gemeindeverwaltungen wird ein Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten Unternehmen und Betriebe geführt, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben. Das Gewerbemelderegister ist kein öffentliches Register, wie etwa das Handelsregister. Die erhobenen Daten dienen in erster Linie der Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistischen Erhebungen. Für die Erteilung einer Gewerbeauskunft besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag eine Auskunft über Gewerbetreibende erhalten. Eine Einwilligung der Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.
Die Auskunft beschränkt sich auf den Namen des Betriebs oder der Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.
Bei Auskunftserteilung wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die mitgeteilten Daten nur für den Zweck zu verwenden sind, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden.
Gewerbeauskunft – erweitert
Darüber hinaus gehende Informationen (erweiterte Gewerbeauskunft mit der Privatanschrift des Gewerbetreibenden, An- bzw. Abmeldedatum u.a.) dürfen nur übermittelt werden, wenn der Empfänger (z.B. Rechtsanwälte) ein rechtliches Interesse (Absicherung von Rechtsansprüchen oder zur Rechtsverteidigung) glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
Bei Auskunftserteilung wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die mitgeteilten Daten nur für den Zweck zu verwenden sind, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden.
Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe
Die Erteilung der einfachen und der erweiterten Auskunft ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 5 bis 100 Euro.
- Zuverlässigkeits- und Sicherheitsprüfung
- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Ausschank / Gaststättengewerbe Erlaubnis
- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Gewerbe
- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Pfandleihgewerbe
- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Reisegewerbe
- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Versteigerergewerbe
Zuständige Einrichtungen
- Verkehr, Gaststätten und Gewerbe - Fachbereich 3.2
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Claudia Braun
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1123
- E-Mail:
- claudia.braun@gummersbach.de