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Gewerberegisterauszug

Kurzbeschreibung

Gewerbeauskunft  - einfach (Grunddaten)

Erteilung von Auskünften aus dem örtlichen Gewerbemelderegister der Stadt Gummersbach - einfache Gewerbeauskunft

Gewerbeauskunft – erweitert

Erteilung von Auskünften aus dem örtlichen Gewerbemelderegister der Stadt Gummersbach - erweiterte Gewerbeauskunft
Beschreibung

Beschreibung

Gewerbeauskunft  - einfach (Grunddaten)

In den Gemeindeverwaltungen wird ein Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten Unternehmen und Betriebe geführt, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben. Das Gewerbemelderegister ist kein öffentliches Register, wie etwa das Handelsregister. Die erhobenen Daten dienen in erster Linie der Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistischen Erhebungen. Für die Erteilung einer Gewerbeauskunft besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag eine Auskunft über Gewerbetreibende erhalten. Eine Einwilligung der Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.

Die Auskunft beschränkt sich auf den Namen des Betriebs oder der Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit. 

Bei Auskunftserteilung  wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die mitgeteilten Daten nur für den Zweck zu verwenden sind, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden.

Gewerbeauskunft – erweitert

Darüber hinaus gehende Informationen (erweiterte Gewerbeauskunft mit der Privatanschrift des Gewerbetreibenden, An- bzw. Abmeldedatum u.a.) dürfen nur übermittelt werden, wenn der Empfänger (z.B. Rechtsanwälte) ein rechtliches Interesse (Absicherung von Rechtsansprüchen oder zur Rechtsverteidigung) glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.

Bei Auskunftserteilung  wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die mitgeteilten Daten nur für den Zweck zu verwenden sind, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden.

Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe

Die Erteilung der einfachen und der erweiterten Auskunft ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 5 bis 100 Euro.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen