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Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Versteigerergewerbe
Beschreibung
Versteigerergewerbe Erlaubnis
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchte, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde (Wohnsitzgemeinde). Die Erlaubnis kann (auch nachträglich) mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
Anzeige einer Versteigerung
Die Durchführung einer Versteigerung ist der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin anzuzeigen. Die Anzeige ist zum einen bei der zuständigen Stelle, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll und zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen.
Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.
Anzeige einer Versteigerung Gewährung des Abkürzens der Frist
Eine beabsichtigte Versteigerung ist der zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen. Mit der Versteigerungsanzeige können auch eine Fristverkürzung bzw. eine Ausnahme von Vorschriften beantragt werden.
Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe
Die zuständige Behörde kann nach § 71b Abs. 2 Gewerbeordnung für stehende Gewerbe im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe für die Versteigerung leicht verderblicher Waren für ihren Bezirk Ausnahmen zulassen.
Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren im Reisegewerbe
Die zuständige Behörde kann nach § 61a Abs. 2 Gewerbeordnung im Reisegewerbe für die Versteigerung leicht verderblicher Waren für ihren Bezirk Ausnahmen zulassen.
Nähere Informationen und Details über das WSP.NRW
Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe
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- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Gewerbe
- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Pfandleihgewerbe
- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Reisegewerbe
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- Zuverlässigkeits- und Sicherheitsprüfung
- Gewerberegisterauszug
Zuständige Einrichtungen
- Verkehr, Gaststätten und Gewerbe - Fachbereich 3.2
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Claudia Braun
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1123
- E-Mail:
- claudia.braun@gummersbach.de