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Jahr- und Spezialmärkte
Kurzbeschreibung
Veranstaltung Festsetzung
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Jahr- oder Spezialmärkte (wie zum Beispiel Trödelmärkte oder Weihnachtsmärkte), sofern Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen, auf Antrag nach §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 der Gewerbeordnung (GewO) festgesetzt werden. Für Terminabsprachen, nähere Informationen sowie die Bearbeitung von Genehmigungen solcher Veranstaltungen im Stadtgebiet Gummersbach wenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktperson.
GewO
Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe
Zuständige Einrichtungen
- Verkehr, Gaststätten und Gewerbe - Fachbereich 3.2
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Carmen Glasenapp
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2122
- E-Mail:
- carmen.glasenapp@gummersbach.de