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Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit

Beschreibung

Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

Wer gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchte (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigt dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis gem. § 33d Gewerbeordnung der zuständigen Behörde.

Die Entscheidung über die Erlaubnis zur Veranstaltung eines anderen Spiels ist  nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 50 bis 650 Euro.

Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe

Wer gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit im Reisegewerbe veranstalten möchte (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigt dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis gem. § 33d Gewerbeordnung der zuständigen Behörde.

Die Entscheidung über die Erlaubnis zur Veranstaltung eines anderen Spiels ist  nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 50 bis 650 Euro.

Hinweis: Zusätzlich wird eine Reisegewerbekarte nach §55 Gewerbeordnung benötigt.

Nähere Informationen und Details über das WSP.NRW

Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen