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Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
Beschreibung
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
Wer gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchte (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigt dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis gem. § 33d Gewerbeordnung der zuständigen Behörde.
Die Entscheidung über die Erlaubnis zur Veranstaltung eines anderen Spiels ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 50 bis 650 Euro.
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
Wer gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit im Reisegewerbe veranstalten möchte (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigt dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis gem. § 33d Gewerbeordnung der zuständigen Behörde.
Die Entscheidung über die Erlaubnis zur Veranstaltung eines anderen Spiels ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 50 bis 650 Euro.
Hinweis: Zusätzlich wird eine Reisegewerbekarte nach §55 Gewerbeordnung benötigt.
Nähere Informationen und Details über das WSP.NRW
Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe
- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Spielrecht / Spielhallen
- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Ausschank / Gaststättengewerbe Erlaubnis
- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen
- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Gewerbe
- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Pfandleihgewerbe
- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Reisegewerbe
- Unternehmensanmeldung und -genehmigung - Versteigerergewerbe
- Anzeige einer Kleinen Lotterie
- Jahr- und Spezialmärkte
Zuständige Einrichtungen
- Verkehr, Gaststätten und Gewerbe - Fachbereich 3.2
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Carmen Glasenapp
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2122
- E-Mail:
- carmen.glasenapp@gummersbach.de