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Haltverbote für Umzüge
Beschreibung
Zur reibungslosen Durchführung Ihres Umzuges besteht je nach örtlicher Verkehrslage die Möglichkeit, vor Ihrer Haustür eine Parkfläche zu reservieren.
Für die Einrichtung eines Haltverbotsbereichs wird eine verkehrsrechtliche Anordnung benötigt, die mit Hilfe des „Antrags zur Durchführung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken" beantragt werden kann.
Die Haltverbotsschilder erhalten Sie bei entsprechenden Servicefirmen, die sich auf die Verkehrssicherung spezialisiert haben und die rechtzeitige sowie korrekte Aufstellung übernehmen.
Die benötigte Haltverbotsbeschilderung mit zeitlicher Zusatzbeschilderung ist rechtzeitig, mindestens 3 volle Tage vor ihrer Gültigkeit, aufzustellen und mit Fotos zu dokumentieren.
Unterlagen:
- Antragsformular
- Verkehrszeichenplan
- MVAS-Nachweis (Nachweis über die Schulung zur Arbeitsstellensicherung gemäß MVAS ("Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen"))
Beauftragen Sie eine Fachfirma. Im Schadensfall sind Sie versichert, sollte beispielsweise ein Schaden durch ein umgefallenes Verkehrsschild entstehen.
Sollten Sie eine Umzugsfirma beauftragt haben, klären Sie ab, ob diese sich auch um die Einrichtung der Haltverbotszone kümmert.
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin einzureichen.
Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an.
- Antragsformular
- Verkehrszeichenplan
- MVAS-Nachweis (Nachweis über die Schulung zur Arbeitsstellensicherung gemäß MVAS ("Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen"))
Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin einzureichen.
Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an.
- Handwerkerparkausweis, Regionale Ausnahmegenehmigung für Handwerker im Stadtgebiet Gummersbach
- Handwerkerparkausweis Regierungsbezirk Köln/NRW
- Nutzung von Straßen bei Baumaßnahmen, Baustellenbeschilderung, Absicherung des Straßenraums
- Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone
- Veranstaltung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
- Befreiung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht
- Sonntags- / Feiertagsfahrverbot
Zuständige Einrichtungen
- Verkehr, Gaststätten und Gewerbe - Fachbereich 3.2
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Heidrun Philipp
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1110
- E-Mail:
- heidrun.philipp@gummersbach.de