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Haltverbote für Umzüge

Beschreibung

Zur reibungslosen Durchführung Ihres Umzuges besteht je nach örtlicher Verkehrslage die Möglichkeit, vor Ihrer Haustür eine Parkfläche zu reservieren.

Für die Einrichtung eines Haltverbotsbereichs wird eine verkehrsrechtliche Anordnung benötigt, die mit Hilfe des „Antrags zur Durchführung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken" beantragt werden kann.

Die Haltverbotsschilder erhalten Sie bei entsprechenden Servicefirmen, die sich auf die Verkehrssicherung spezialisiert haben und die rechtzeitige sowie korrekte Aufstellung übernehmen.

Die benötigte Haltverbotsbeschilderung mit zeitlicher Zusatzbeschilderung ist rechtzeitig, mindestens 3 volle Tage vor ihrer Gültigkeit, aufzustellen und mit Fotos zu dokumentieren.

Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Verkehrszeichenplan
  • MVAS-Nachweis (Nachweis über die Schulung zur Arbeitsstellensicherung gemäß MVAS ("Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen"))

Beauftragen Sie eine Fachfirma. Im Schadensfall sind Sie versichert, sollte beispielsweise ein Schaden durch ein umgefallenes Verkehrsschild entstehen.

Sollten Sie eine Umzugsfirma beauftragt haben, klären Sie ab, ob diese sich auch um die Einrichtung der Haltverbotszone kümmert.

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin einzureichen.

Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an.

  • Antragsformular
  • Verkehrszeichenplan
  • MVAS-Nachweis (Nachweis über die Schulung zur Arbeitsstellensicherung gemäß MVAS ("Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen"))

Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin einzureichen.

Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an.