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Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone
Beschreibung
Für Handwerksbetriebe, Betriebsandienungen oder bei Wohnungsumzügen können Ausnahmegenehmigungen für das Befahren von Fußgängerzonen beantragt werden. Ebenfalls können Ausnahmegenehmigungen zum Erreichen von bereits existierenden Einstellplätzen/Garagen (Hinterhöfe) innerhalb einer Fußgängerzone erteilt werden.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone, die bereits eine Ladezeit für den Lieferverkehr beinhaltet, kommt jedoch aufgrund des erhöhten Fußgängerverkehrs nur bei Vorliegen einer besonderen Dringlichkeit im Einzelfall in Betracht.
Bitte beachten Sie, dass eine Ausnahmegenehmigung immer nur dann erteilt werden kann, sofern die örtliche Verkehrslage dies zulässt. Ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht nicht. Für die Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags sowie für die Zusendung der Genehmigung wird eine gewisse Bearbeitungszeit benötigt. Bitte senden Sie uns daher Ihren Antrag frühzeitig zu.
Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an.
Unterlagen:
- Antrag mit vollständigen Absender-/Adressdaten und Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)
- Begründung der besonderen Dringlichkeit des Befahrens der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten
- Angaben zum benötigten Zeitpunkt/ Zeitraum (Tag und Uhrzeit)
- genaue Angabe der Adresse des benötigten Fahrzeugstandortes innerhalb der Fußgängerzone
- Angaben zu(m) Fahrzeug(-en) (Kfz-Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Gesamtgewicht)
Zufahrt zur Garage / zum Einstellplatz in der Fußgängerzone:
- Formloser Antrag mit vollständigen Absender-/Adressdaten und Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)
- Nachweis des Einstellplatzes/der Garage (Mietvertrag)
- Antrag mit vollständigen Absender-/Adressdaten und Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)
- Begründung der besonderen Dringlichkeit des Befahrens der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten
- Angaben zum benötigten Zeitpunkt/ Zeitraum (Tag und Uhrzeit)
- genaue Angabe der Adresse des benötigten Fahrzeugstandortes innerhalb der Fußgängerzone
- Angaben zu(m) Fahrzeug(-en) (Kfz-Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Gesamtgewicht)
Zufahrt zur Garage / zum Einstellplatz in der Fußgängerzone:
- Formloser Antrag mit vollständigen Absender-/Adressdaten und Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)
- Nachweis des Einstellplatzes/der Garage (Mietvertrag)
Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe
- Handwerkerparkausweis Regierungsbezirk Köln/NRW
- Handwerkerparkausweis, Regionale Ausnahmegenehmigung für Handwerker im Stadtgebiet Gummersbach
- Befreiung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht
- Nutzung von Straßen bei Baumaßnahmen, Baustellenbeschilderung, Absicherung des Straßenraums
- Sonntags- / Feiertagsfahrverbot
- Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- Haltverbote für Umzüge
- Veranstaltung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
Zuständige Einrichtungen
- Verkehr, Gaststätten und Gewerbe - Fachbereich 3.2
-
- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Heidrun Philipp
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1110
- E-Mail:
- heidrun.philipp@gummersbach.de