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Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Beschreibung
Zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO und § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO.
Diese Ausnahmegenehmigung kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden
Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe
- Erlaubnis zur Durchführung von Großraum-und/oder Schwertransporten
- Handwerkerparkausweis Regierungsbezirk Köln/NRW
- Handwerkerparkausweis, Regionale Ausnahmegenehmigung für Handwerker im Stadtgebiet Gummersbach
- Befreiung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht
- Nutzung von Straßen bei Baumaßnahmen, Baustellenbeschilderung, Absicherung des Straßenraums
- Sonntags- / Feiertagsfahrverbot
- Haltverbote für Umzüge
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone
- Veranstaltung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
Zuständige Einrichtungen
- Verkehr, Gaststätten und Gewerbe - Fachbereich 3.2
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Heidrun Philipp
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1110
- E-Mail:
- heidrun.philipp@gummersbach.de