BIS: Suche und Detail

Veranstaltung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Beschreibung

Erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig sind alle Veranstaltungen im Stadtgebiet Gummersbach, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden. Dies kann zum Beispiel durch Sport- oder Festveranstaltungen, aber auch durch Märsche oder Festumzüge der Fall sein.

Der Antrag ist 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an.

Hinweis:

Das Formblatt über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie die Veranstaltererklärung sind dem Antrag beizufügen.

Ein Verkehrszeichenplan ist jedes Jahr neu einzureichen. Ausnahmen hiervon sind nur nach persönlicher Rücksprache zulässig.

Im Verkehrszeichenplan sollen neben den vorgesehenen Verkehrsregelungen die Örtlichkeiten mit Angabe von Orts- und Straßennamen, ggf. Klassifizierungen von Straßen (z.B. B 55, K 41, L 136), sowie Wald- und Wirtschaftswege und Privatwege eingetragen werden. Hierbei sind wesentliche Punkte der Veranstaltung zu markieren (z.B. Festplatz, Besucherparkplätze).

Bei Umzügen und sportlichen Veranstaltungen ist die benutzte Strecke farblich darzustellen.

§§ 29 Abs. 2 und 45 Abs. 1 und 3 StVO

  • Antrag
  •  Formblatt über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  • Veranstaltererklärung 

Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen