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Veranstaltung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
Beschreibung
Erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig sind alle Veranstaltungen im Stadtgebiet Gummersbach, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden. Dies kann zum Beispiel durch Sport- oder Festveranstaltungen, aber auch durch Märsche oder Festumzüge der Fall sein.
Der Antrag ist 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an.
Hinweis:
Das Formblatt über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie die Veranstaltererklärung sind dem Antrag beizufügen.
Ein Verkehrszeichenplan ist jedes Jahr neu einzureichen. Ausnahmen hiervon sind nur nach persönlicher Rücksprache zulässig.
Im Verkehrszeichenplan sollen neben den vorgesehenen Verkehrsregelungen die Örtlichkeiten mit Angabe von Orts- und Straßennamen, ggf. Klassifizierungen von Straßen (z.B. B 55, K 41, L 136), sowie Wald- und Wirtschaftswege und Privatwege eingetragen werden. Hierbei sind wesentliche Punkte der Veranstaltung zu markieren (z.B. Festplatz, Besucherparkplätze).
Bei Umzügen und sportlichen Veranstaltungen ist die benutzte Strecke farblich darzustellen.
§§ 29 Abs. 2 und 45 Abs. 1 und 3 StVO
- Antrag
- Formblatt über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
- Veranstaltererklärung
Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe
- Handwerkerparkausweis Regierungsbezirk Köln/NRW
- Handwerkerparkausweis, Regionale Ausnahmegenehmigung für Handwerker im Stadtgebiet Gummersbach
- Befreiung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht
- Nutzung von Straßen bei Baumaßnahmen, Baustellenbeschilderung, Absicherung des Straßenraums
- Sonntags- / Feiertagsfahrverbot
- Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- Haltverbote für Umzüge
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone
Zuständige Einrichtungen
- Verkehr, Gaststätten und Gewerbe - Fachbereich 3.2
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Heidrun Philipp
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1110
- E-Mail:
- heidrun.philipp@gummersbach.de