Bauantrag
Beschreibung
Wenn Sie die Errichtung, die Erweiterung, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen planen, sind Sie mit zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Bauvorschriften konfrontiert.
In der Regel ist ein Bauantrag bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Viele gängige Bauvorhaben sind jedoch verfahrensfrei, das heißt, Sie können ohne einen Bauantrag Ihr Vorhaben umsetzen.
Ob sie einen Bauantrag für Ihr Vorhaben stellen müssen, sowie weitere Informationen zum Thema Bauen können Sie auf dem Bauportal des Landes NRW einsehen . Hier finden Sie auch die notwendigen Formulare für das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren: Antrag (§ 64 BauO NRW 2018), und für das Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten: Antrag (§ 65 BauO NRW 2018).
Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltungen, haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag über das Antragsportal der Stadt Gummersbach, online zu stellen.
Sobald der Antrag durch die Bauaufsichtsbehörde erfasst wurde, erhalten Sie einen Zugang zum Verwaltungsportal. Hier können Sie die Schreiben und Bescheide der Behörde zu Ihrem Vorgang herunterladen und Daten hochladen.
Die Angabe einer Email-Adresse zur digitalen Kommunikation ist bei der Online-Antragstellung verpflichtend. Wenn der Antrag durch einen Entwurfsverfasser oder eine andere dritte Person eingereicht werden soll, ist eine entsprechende Vollmacht dem Antrag beizufügen.
Die Vollmacht ermöglicht es, den Schriftverkehr und die Verfahrenskommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde zu führen, Bauvorlagen nachzureichen, die Bauakten einzusehen und zu nutzen, Tekturen und Nachträge einzureichen, verbindliche Erklärungen im Namen der Bauherrschaft gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abzugeben, Bescheide und Mitteilungen der Bauaufsichtsbehörde einschließlich den Zustellungen entgegenzunehmen.
Je nach Lage des betroffenen Grundstückes sind unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Ihren Bauantrag zuständig. Den für Sie zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Homepage der Stadt Gummersbach.
BauO NRW 2018
Fachbereich 14 – Bauordnung
Sprechzeiten:
Di 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Bauordnung - Fachbereich 14
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 51643 Ort: Gummersbach
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