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Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen gem. § 69 BauO NRW für Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 62 BauO NRW
Beschreibung
In Ausnahmefällen ist es gem. § 69 BauO NRW möglich Abweichungen von bestimmten Vorschriften zuzulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Die Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung ist schriftlich zu beantragen. Das Antragsformular ist mit den für die Prüfung notwendigen Unterlagen einzureichen und fachlich zu begründen.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld telefonisch oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.
Fachbereich 9.1 - Stadtplanung
Zuständige Einrichtungen
- Stadtplanung - Fachbereich 9.1
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Sigrun Smolny
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1307
- E-Mail:
- sigrun.smolny@gummersbach.de