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Wohngeld

Beschreibung

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Hinweis:
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:

  • Bürgergeld (SGB II),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
  • verschiedene andere Sozialleistungen.

Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.

Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.

Fachbereich 6.1 - Soziale Hilfen

Zuständigkeiten:

Frau Güngör - „A + B“ (Anfangsbuchstabe des Nachnamen)
Frau Rother - "C - F"
Frau Blank - „G + H“
Frau Tag - „K + L“
Frau Nollmann - "I + J + W + X + Y + Z"
Frau Leidig - „R + S“
Frau Ley - „St + Sch + T + U + V“
Frau Füting - "M + N + O + P + Q"

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen