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Hilfe zum Lebensunterhalt

Beschreibung

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine soziale Leistung, die man als Bedürftiger bekommt, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten kann. Zu den Bedürftigen zählen Menschen, die vorübergehend voll erwerbsunfähig sind.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst vorrangig Geldleistungen, um den notwendigen Lebensunterhalt wie z.B. Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens bezahlen zu können.

Weitere Informationen zu Anspruch und Höhe finden Sie hier

Kapitel 3 SGB XII

Fachbereich 6.1 - Soziale Hilfen

Zuständigkeiten:

Frau Kurt - „A + M + O“ (Anfangsbuchstabe des Nachnamen)
Frau Winter - „B + C“
Frau Kaiser - „D + R + St + T + U“
Herr Brüggemann - „F + H + J“
Frau Neuhoff - „G“
Frau Jordan - „I + N + P + Q + S“
Frau Grosche - „K + L“
Frau Struck - „Sch + E“
Frau Riepert - „V – Z“

Zuständige Einrichtungen