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Hundesteuerersatzmarken

Beschreibung

Für eine verloren gegangene oder beschädigte Hundesteuermarke kann online auf dieser Seite oder durch persönliche bzw. telefonische Vorsprache beim Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern bzw. im BürgerService eine Ersatzmarke angefordert werden.

Bei telefonischer Anfrage oder Online-Anforderung wird die Hundesteuerersatzmarke im Anschluss per Post übersandt. Beschädigte Hundesteuermarken sind zuvor an den Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern bzw. im BürgerService zurückzugeben.

Die Hundesteuermarke ist dauerhaft gültig und sollte immer am Halsband des Hundes mitgeführt werden.

Gebühren
Für die Ausgabe von Hundesteuerersatzmarken wird eine Gebühr erhoben. Diese beträgt je Ersatzmarke 5,00 Euro.

Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern

5,00 Euro je Ersatzmarke

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen