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Hundeabmeldung von der Hundesteuer
Beschreibung
Sofern ein Hund abgegeben wurde, abhanden gekommen oder verstorben ist oder der Halter aus dem Stadtgebiet Gummersbach verzogen ist, muss der Hund von der Hundesteuer abgemeldet werden. Die Abmeldung von Hunden kann online auf dieser Seite oder durch persönliche bzw. telefonische Vorsprache beim Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern bzw. im BürgerService erfolgen.
Fristen und Nachweise
Die Abmeldung von der Hundesteuer muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund abgegeben wurde, abhanden gekommen oder verstorben ist oder der Halter aus dem Stadtgebiet Gummersbach verzogen ist, erfolgen.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wurde, abhanden gekommen oder verstorben ist. Bei einem Wegzug aus der Stadt endet die Steuer mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Bei Abgabe des Hundes an eine andere Person, sind bei Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Sofern der Hund eingeschläfert wurde, ist als Nachweis eine entsprechende Bescheinigung des Tierarztes in Kopie vorzulegen.
Bei einer Abgabe des Hundes oder bei einem Wegzug muss außerdem die noch vorhandene Hundesteuermarke an den Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern bzw. im BürgerService zurückgegeben werden.
Nach der Abmeldung des Hundes und Rückgabe der Hundesteuermarke erhalten Sie per Post einen korrigierten Hundesteuerbescheid. Eventuell entstandene Guthaben werden erstattet.
Große Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Große Hunde und Hunde bestimmter Rassen werden zusätzlich beim Fachbereich 3.1 - BürgerService, Öffentliche Ordnung und Sicherheit registriert und müssen dort ebenfalls abgemeldet werden. Bei einer Abmeldung solcher Hunde von der Hundesteuer beim Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern werden die Daten daher automatisch weitergeleitet.
Ordnungswidrigkeiten
Die Abmeldung eines Hundes unter falschen Angaben stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern
Die Abmeldung von der Hundesteuer muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund abgegeben wurde, abhanden gekommen oder verstorben ist oder der Halter aus dem Stadtgebiet Gummersbach verzogen ist, erfolgen.
Zuständige Einrichtungen
- Finanzen und Steuern - Fachbereich 4.1
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Susanne Cox
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2229
- E-Mail:
- susanne.cox@gummersbach.de