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Hundeanmeldung zur Hundesteuer

Beschreibung

Jeder im Stadtgebiet Gummersbach gehaltene Hund ist zur Hundesteuer anzumelden. Die Anmeldung von Hunden kann online auf dieser Seite oder durch persönliche bzw. telefonische Vorsprache beim Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern bzw. im BürgerService erfolgen.

Fristen
Die Anmeldung zur Hundesteuer muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes erfolgen.
Neu geborene Hunde müssen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, zur Hundesteuer angemeldet werden.
Bei einem Zuzug mit Hund aus einer anderen Kommune ist der Hund innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats anzumelden.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde bzw. in dem der neugeborene Hund drei Monate alt geworden ist. Bei einem Zuzug aus einer anderen Kommune berginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.

Nach der Anmeldung des Hundes erhalten Sie per Post einen entsprechenden Hundesteuerbescheid sowie eine Hundesteuermarke. Die Hundesteuermarke ist dauerhaft gültig und sollte immer am Halsband des Hundes mitgeführt werden. Die Ausgabe der Hundesteuermarke im Rahmen einer Hundeanmeldug ist kostenlos.

Steuersätze
Die Hundesteuer beträgt jährlich

  • für einen Hund: 96,00 €
  • für zwei Hunde: 126,00 € je Hund
  • für drei und mehr Hunde: 150,00 € je Hund

Eine spezielle "Kampfhundesteuer" wird von der Stadt Gummersbach nicht erhoben.

Alle in einem Haushalt lebenden Personen gelten gemeinschaftlich als Hundehalter.

Fälligkeiten
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr festgesetzt und wird als vierteljährliche Zahlungsweise zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig. Sie kann auf Antrag als jährliche Zahlung zum 01.07. geleistet werden.

Große Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Große Hunde und Hunde bestimmter Rassen müssen zusätzlich beim Fachbereich 3.1 - BürgerService, Öffentliche Ordnung und Sicherheit angemeldet werden. Bei einer Anmeldung solcher Hunde zur Hundesteuer beim Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern werden die Daten daher automatisch weitergeleitet.

Ordnungswidrigkeiten
Eine nicht rechtzeitige Anmeldung oder das Halten eines nicht oder unter falschen Angaben angemeldeten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die Hundesteuersatzung der Stadt Gummersbach kann unter dem folgenden Link eingesehen werden:

Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern

Die Anmeldung zur Hundesteuer muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes erfolgen.
Neu geborene Hunde müssen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, zur Hundesteuer angemeldet werden.
Bei einem Zuzug mit Hund aus einer anderen Kommune ist der Hund innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats anzumelden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen