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Ausbauverträge
Beschreibung
Der Abschluss eines Ausbauvertrages wird gegebenenfalls im Rahmen von Bauvorhaben privater Bauträger erforderlich. Bei höherwertigem Ausbau oder gewünschten Umgestaltungen des Straßenraums im Rahmen von Bauvorhaben ist ein solcher Vertragsabschluss möglich. Aber auch zur Sicherung der Erschließung von Bauvorhaben wird mit dem Bauträger ein Vertrag über den Ausbau beziehungsweise Teilausbau der Straße oder des Kanals geschlossen.
Fachbereich 8 - Bauverwaltung und Umweltschutz
Zuständige Einrichtungen
- Allgemeine Bauverwaltung - Fachbereich 8.1
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Michaela Hahne
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2329
- E-Mail:
- michaela.hahne@gummersbach.de