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Städtebauliche Verträge im Zuge von Bebauungsplänen und/oder Bauantragsverfahren
Beschreibung
Voraussetzung für die Genehmigung von Bauvorhaben ist die Sicherung der Erschließung. Zur Erschließung gehören in einer Straße insbesondere Fahrbahnen, Gehwege, Kanäle, Straßenbeleuchtung, Lärmschutzeinrichtungen. Um die Finanzierung sowie die rechtzeitige Herstellung der Erschließung zu gewährleisten, wird zwischen dem Bauherrn/Investor und der Stadt ein so genannter städtebaulicher Vertrag (auch Erschließungsvertrag) abgeschlossen.
Fachbereich 8 - Bauverwaltung und Umweltschutz
Zuständige Einrichtungen
- Allgemeine Bauverwaltung - Fachbereich 8.1
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Michaela Hahne
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2329
- E-Mail:
- michaela.hahne@gummersbach.de