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Durchführungsverträge bei Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
Beschreibung
Durchführungsverträge sind konkrete, einzelfallbezogene städtebauliche Verträge. Ein Investor beantragt, ein Gebiet oder ein Grundstück in einer konkret bestimmten Weise zu überplanen und zu bebauen. Ist die Stadt mit diesem Bauvorhaben einverstanden, so entsteht ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, im Zuge dessen dann ein so genannter Durchführungsvertrag abzuschließen ist.
Fachbereich 8 - Bauverwaltung und Umweltschutz
Zuständige Einrichtungen
- Allgemeine Bauverwaltung - Fachbereich 8.1
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Michaela Hahne
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2329
- E-Mail:
- michaela.hahne@gummersbach.de