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Straßen- und Wegekonzept

Beschreibung

Seit dem 01.01.2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Kraft getreten. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

Gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW hat jede Gemeinde ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

Das Konzept beinhaltet die voraussichtlich geplanten beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen gemäß KAG NRW der nächsten 5 Jahre. Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme.

Die Veröffentlichung des Handlungskonzeptes soll für mehr Transparenz sorgen und die betroffenen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer rechtzeitig über anstehende Baumaßnahmen informieren.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Infrastruktur und Digitalisierung der Stadt Gummersbach hat im Rahmen der Delegation nach § 9 Abs. 2 c Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Gummersbach vom 02.11.2020 in seiner Sitzung am 06.02.2023 das hier zum Download bereitgestellte Straßen- und Wegekonzept der Stadt Gummersbach 2023 bis 2027 beschlossen.

§ 8a Abs. 1 KAG NRW 

Fachgbereich 8 - Bauverwaltung und Umweltschutz

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