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Grundsicherung

Beschreibung

Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine soziale Leistung, die man als bedürftiger Mensch erhalten kann, wenn man entweder die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.

Jedoch haben nur diejenigen Anspruch auf Leistung, die den Lebensunterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten können. Zudem muss die Altersgrenze von 18 Jahren erreicht sein und sich der Wohnsitz in Deutschland befinden.

Die Hilfe umfasst vorrangig Geldleistungen, um den notwendigen Lebensunterhalt wie z.B. Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens bezahlen zu können. (Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de)

Weitere Infos finden Sie auch hier

Kapitel 3 SGB XII

Fachbereich 6.1 - Soziale Hilfen

Zuständigkeiten:

Frau Kurt - „A + M + O“ (Anfangsbuchstabe des Nachnamen)
Frau Winter - „B + C“
Frau Kaiser - „D + R + St + T + U“
Herr Brüggemann - „F + H + J“
Frau Neuhoff - „G“
Frau Jordan - „I + N + P + Q + S“
Frau Grosche - „K + L“
Frau Struck - „Sch + E“
Frau Riepert - „V – Z“