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Elternbeitragserhebung (Kita)

Beschreibung

Berechnung der Elternbeiträge:

Die Höhe der zu leistenden Elternbeiträge richtet sich nach der gebuchten Betreuungszeit und dem Einkommen der Sorgeberechtigten. 
Für die Berechnung des Einkommens werden Einkommensbelege der Sorgeberechtigten aus dem Kalenderjahr benötigt, in dem das Kind für den Kindergarten angemeldet wurde. 
Als Einkommensbelege für die Anmeldung eines Kindes können folgende Belege berücksichtigt und angefordert werden (keine abschließende Auflistung):

  • aktuelle Lohnabrechnungen (bei unselbstst. Arbeit)
  • Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. vorläufige Einschätzung des erwirtschafteten Gewinns des betreffenden Jahres (bei Selbstständigkeit, eigenem Gewerbebetrieb etc.)
  • Miet- und Pachtverträge (bei erzielten Gewinn aus Vermietung und Verpachtung)
  • aktueller Wohngeldbescheid
  • Bescheide über erhaltene Leistungen von der Agentur für Arbeit nur ALG I), dem Jobcenter (auch Bürgergeld), dem Sozialamt, der jeweiligen Krankenkasse, der zuständigen Elterngeldstelle (Elterngeld), der Familienkasse (bei Kinderzuschlag)
  • Kontoauszüge (bei Unterhaltsleistungen, Unterhaltsvorschuss)
  • Rentenbescheide

Informationen zu der Art und Weise der Berechnung sowie zu den zu berücksichtigenden Faktoren sind in § 4 der "Satzung der Stadt Gummersbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen" zu finden.

Anmeldung des Kindes:

Sobald die Höhe des Elternbeitrags festgesetzt worden ist, erhalten die Sorgeberechtigten einen Anmeldebescheid, auf welchen die Höhe des Beitrages und der Betreuungsumfang pro Woche abgebildet ist. 
Die Stadt Gummersbach bietet an, diesen Beitrag monatlich automatisiert von der Stadtkasse einziehen zu lassen. Hierfür wird ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastchriftmandat benötigt. Das Kassenzeichen wird von der Elternbeitragsstelle vergeben. Dieses Vorgehen wird empfohlen, da seitens der Beitragspflichtigen kein Dauerauftrag eingerichtet werden muss und die regelmäßige Abbuchung mit dem Ende der Beitragserhebung automatisch gestoppt wird. 

Sonderregelungen:

Besuchen bereits Kinder der Sorgeberechtigten ein elternbeitragspflichtiges Angebot im Sinne des § 1 der genannten Satzung, wird für das zweite und jedes weitere Kind kein Beitrag erhoben.
Kinder, welche bis zum 30. September des jeweiligen Jahres das vierte Lebensjahr vollenden, sind mit Beginn des Kindergartenjahres (immer zum 01.08. des jeweiligen Jahres) beitragsfrei.

Veränderungen des Einkommens:

Sobald sich das Einkommen verändert (Wegfall von Sozialleistungen, Aufnahme einer Arbeit etc.), muss dies von den Sorgeberechtigten zeitnah unaufgefordert angezeigt und entsprechende Nachweise geliefert werden. Die Stadt Gummersbach ist berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beitragspflichtigen zu überprüfen und evtl. zu wenig gezahlte Elternbeiträge auch für die zurückliegenden Zeiträume des Kindergartenbesuches nachzufordern. Dies ist auch möglich, nachdem das Kind von dem Betreuungsangebot abgemeldet wurde. 

Einreichen von Unterlagen:

Die benötigten Formulare sowie die Einkommensnachweise können auf mehreren Wegen eingereicht werden. Zum Einen können die Dokumente mit der Post an die Stadt Gummersbach (Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach) geschickt werden. 
Zum Anderen können die Umschläge mit den Unterlagen direkt bei der Elternbeitragsstelle abgegeben (Raum 118 a, 1. OG), oder in den Hausbriefkästen des Rathauses eingeworfen werden.
Bitte geben Sie dabei immer den Namen des Sachbearbeiters und den Namen des Fachbereichs (FB 10.3) im Adressfeld mit an. Es ist zudem sinnvoll, auch den Namen des betreffenden Kindergartens mitsamt Adresse der Einrichtung anzugeben. Ansonsten kann sich die Bearbeitung der Unterlagen verzögern.
Per E-Mail ist das Einreichen der Unterlagen ebenfalls möglich. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass alle Seiten der Unterlagen eingereicht werden und dass diese gut leserlich sind. 

Die Stadt Gummersbach erhebt auf Grundlage der aktuell gültigen Satzung vom 15.06.2023 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 17.06.2008 Elternbeiträge.

Für die Anmeldung eines Kindes und für die Erhebung des Elternbeitrages werden die folgenden Unterlagen ausgefüllt und ggf. unterschrieben benötigt:

  • Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen
  • Informationsblatt über die Datenschutzgrundverordnung
  • Ergänzende Angabe zur Verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen (von nicht arbeitstätigen Elternteil auszufüllen)

Fachbereich 10.3 - KiTa u. Jugendarbeit

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