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Elternbeiträge Mittagbetreuung

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme der „Schule von acht bis eins“ (Übermittagsbetreuung) an Grundschulen werden Elternbeiträge erhoben. Sie richten sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern bzw. der rechtlich gleichgestellten Personen. Die Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge im Bereich „Schule von acht bis eins“ und die Erhebung von Elternbeiträgen finden Sie rechts oder unter diesem Link.

Fachbereich 11 - Schule und Sport

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen