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Baulasteintragung

Beschreibung

Eine Baulast ist eine freiwillige, schriftliche Erklärung eines/er Grundstückseigentümers/in gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, zur Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen.

So kann es aufgrund einer ungünstigen Lage oder eines schlechten Zuschnittes eines Grundstücks vorkommen, dass z.B. Stellplätze auf benachbarten Grundstücken untergebracht werden, wenn auf dem Baugrundstück nicht genügend Platz vorhanden ist, oder Abstandsflächen auf angrenzenden Grundstücken gesichert werden, wenn ein Gebäude zu nah an der Grenze errichtet wird.

Eine Baulast ist also immer dann erforderlich, wenn das geplante Bauvorhaben oder die geplante Grundstücksteilung nicht baurechtskonform errichtet bzw. durchgeführt werden kann und somit ein anderes Grundstück zusätzlich zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit herangezogen werden muss. Hierbei ist es unerheblich, wie sich die Eigentumsverhältnisse des anderen Grundstücks im Verhältnis zum Baugrundstück gestalten.

§ 85 BauO NRW 2018

  • Antragsformular
  • Amtlicher Lageplan gem. § 18 BauPrüfVO
  • Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)

Der amtliche Lageplan ist in mind.2-facher Ausfertigung einzureichen. Ist der Teilungsantrag unvollständig oder weist erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde unter Angabe der Gründe die Antragssteller zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessen Frist auf.

Fachbereich 9.3 - Bauordnung

Bezirk I
Becke, Erlenhagen, Frömmersbach, Innenstadt, Berstig, Luttersiefen, Mühle, Niedernhagen, Reininghausen, Rospe, Windhagen.

Frau Louisa Busch

Bezirk II
Apfelbaum, Berghausen, Birnbaum, Brunohl, Bünghausen, Dieringhausen, Elbach, Erbland, Flaberg, Gummeroth, Hagen, Hardt-Hanfgarten, Herreshagen, Höfen, Hömel, Hülsenbusch, Hunstig, Kalkuhl, Karlskamp, Liefenroth, Lobscheid, Lützinghausen, Niedergelpe, Nochen, Ohmig, Peisel, Recklinghausen, Rodt, Schneppsiefen, Schönenberg, Sonnenberg, Steinenbrück, Strombach, Veste, Vollmerhausen, Waldesruh, Wasserfuhr, Würden

Frau Louisa Busch

Bezirk III
Bernberg, Bracht, Bredenbruch, Brink, Bruch, Deitenbach, Derschlag, Drieberhausen, Dümmlinghausen, Grünenthal, Hardt (Lieberhausen), Helberg, Hesselbach, Koverstein, Lantenbach, Lieberhausen, Neuenhaus, Neuenschmiede, Niederseßmar, Oberrengse, Piene, Rebbelroth, Remmelsohl, Schusterburg, Straße, Unnenberg, Wörde

Frau Silke Schmitz

Eine Baulasteintragung gem. §85 BauO NRW ist gebührenpflichtig.
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen