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Baulastauskunft
Beschreibung
Jeder, der ein berechtigtes Interesse (z.B. Kauf oder Verkauf eines Grundstücks) darlegt, kann gem. § 85 Abs. 5 BauO NRW 2018 Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen. Die Einholung einer Baulastauskunft ist vor allem vor dem Erwerb eines Grundstückes ratsam, da Baulasten auf den Rechtsnachfolger übergehen.
Bitte richten Sie Ihre Auskunft an die folgende Funktionsadresse:
baulasten@gummersbach.de
§ 85 Abs. 5 BauO NRW 2018
Antragsformular oder formloses Anschreiben mit Angabe der relevanten Flurstücksdaten
Fachbereich 9.3 – Bauordnung
Eine schriftliche Baulastauskunft gem. §85 Abs. 5 BauO NRW ist gebührenpflichtig.
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).
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Zuständige Einrichtungen
- Bauordnung - Fachbereich 9.3
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Louisa Busch
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2316
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Frau Silke Schmitz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1316