Baulastauskunft
Beschreibung
Jeder, der ein berechtigtes Interesse (z.B. Kauf oder Verkauf eines Grundstücks) darlegt, kann gem. § 85 Abs. 5 BauO NRW 2018 Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen. Die Einholung einer Baulastauskunft ist vor allem vor dem Erwerb eines Grundstückes ratsam, da Baulasten auf den Rechtsnachfolger übergehen.
Bitte stellen Sie Ihren digitalen Antrag auf Auskunft über das Bauportal NRW.
§ 85 Abs. 5 BauO NRW 2018
Antragsformular oder formloses Anschreiben mit Angabe der relevanten Flurstücksdaten
Fachbereich 14 – Bauordnung
Eine schriftliche Baulastauskunft gem. §85 Abs. 5 BauO NRW ist gebührenpflichtig.
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).
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Zuständige Einrichtungen
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Bauordnung - Fachbereich 14
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 51643 Ort: Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Silke Schmitz
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1316
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Herr John
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2316