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Hilfe zum Lebensunterhalt
Beschreibung
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine soziale Leistung, die man als Bedürftiger bekommt, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten kann. Zu den Bedürftigen zählen Menschen, die vorübergehend voll erwerbsunfähig sind.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst vorrangig Geldleistungen, um den notwendigen Lebensunterhalt wie z.B. Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens bezahlen zu können.
Weitere Informationen zu Anspruch und Höhe finden Sie hier
Kapitel 3 SGB XII
Fachbereich 6.1 - Soziale Hilfen
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Hilfen - Fachbereich 6.1
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Fabienne Schönig
Ressortleitung- Telefon:
- 02261 87-1526
- E-Mail:
- fabienne.schoenig@gummersbach.de