Nutzung des Stadtwappen
Beschreibung
Die Stadt Gummersbach führt gem. § 14 Abs. 2 GO NRW ein Stadtwappen. Bei diesem handelt es sich um ein Hoheitszeichen, das ebenso wie der Name unter dem Schutz eines Versagungsrechtes bei missbräuchlicher Verwendung steht.
Unter den Schutz vor unbefugter Verwendung des Stadtwappens fällt auch eine ähnliche Wiedergabe des Wappens, sofern diese die wesentlichen Merkmale des Originalwappens enthält.
Die Nutzung des Wappens durch Dritte bedarf der vorherigen Genehmigung der Stadt Gummersbach. Die Genehmigung ist in Textform bei der Stadt Gummersbach, Fachdienst 1.1 - Presse und Bürgerkommunikation einzuholen. Hierfür können Sie gerne den (nebenstehenden) Onlineantrag verwenden. Die Genehmigung erfolgt in Einzelfallentscheidung und wird grundsätzlich für die beantragte Nutzung zweckgebunden erteilt.
- Name, Anschrift und E-Mailadresse des Antragsstellers. Ggf. eine Telefonnummer für etwaige Rückfragen
- Angaben zur Art, Form und ggf. Dauer der Verwendung, sowie eine kurze Begründung zur Nutzung.
- Ggf. ein Entwurf, der geplanten Verwendung
Der Widerruf des Wappens ist jederzeit möglich, wenn
- etwaige Auflagen zur Nutzung nicht erfüllt werden
- die Genehmigung durch unrichtige Angaben erlangt wurde
- das Wappen nicht in heraldisch korrekter Ausführung verwendet wird
- der Anschein eines amtlichen Charakters erweckt
- die Nutzung in sitten- oder verfassungswidriger Art erfolgt
- die Nutzung dem Ansehen der Stadt Gummersbach schadet
Die Genehmigung zur Nutzung des Wappens setzt voraus, dass
- das Wappen in heraldisch korrekter Ausführung verwendet wird. Hierzu erhalten Sie zusammen mit der Genehmigung die Dateien per E-Mail im PDF-Format
- mit der Art der Verwendung nicht der Anschein eines amtlichen Charakters / einer Verbindung mit der Stadt Gummersbach hervorgerufen wird
- berechtigte Interessen der Stadt Gummersbach nicht beeinträchtigt werden. Das heißt, dass die Verwendung des Wappens insbesondere nicht in einer Art und Weise geschieht, die für dessen Ansehen und Würde abträglich ist.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Presse und Bürgerkommunikation - Fachdienst 1.1
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 51643 Ort: Gummersbach
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- E-Mail:
presse@gummersbach.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Siegfried Frank
Position: Pressesprecher- Telefon:
- 02261 87-1133
- E-Mail:
- presse@gummersbach.de
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Frau Josephine Marie Zwinge
Position: Bürgerkommunikation- Telefon:
- 02261 87-2132
- E-Mail:
- dialog@gummersbach.de