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Wohnraumstärkungsgesetz
Beschreibung
Nach dem Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz WohnStG NRW) werden als Aufgabe der Wohnungsaufsicht Wohngebäude, Wohnungen und Wohnräume überprüft, wenn das Wohnen durch erhebliche Mängel stark beeinträchtigt ist.
Schwerwiegende Mängel sind zum Beispiel
- Undichtigkeiten an Dächern, Wänden, Decken, Fenstern oder Türen,
- nicht funktionierende Heizkörper und Heizungsanlagen
- sowie Wasseranschlüsse, Toiletten oder Bäder, die nicht ordnungsgemäß benutzt werden können.
Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW)
Fachbereich 3.1 - Allgemeines Ordnungswesen
Zuständige Einrichtungen
- Allgemeines Ordnungswesen - Fachbereich 3.1
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Markus Weidenbach
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2111
- E-Mail:
- markus.weidenbach@gummersbach.de