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Wohnraumstärkungsgesetz

Beschreibung

Nach dem Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz WohnStG NRW) werden als Aufgabe der Wohnungsaufsicht Wohngebäude, Wohnungen und Wohnräume überprüft, wenn das Wohnen durch erhebliche Mängel stark beeinträchtigt ist.

Schwerwiegende Mängel sind zum Beispiel

  • Undichtigkeiten an Dächern, Wänden, Decken, Fenstern oder Türen,
  • nicht funktionierende Heizkörper und Heizungsanlagen
  • sowie Wasseranschlüsse, Toiletten oder Bäder, die nicht ordnungsgemäß benutzt werden können.

Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW)

Fachbereich 3.1 - Allgemeines Ordnungswesen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen