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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Beschreibung
Zur Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie), hat die Stadt Gummersbach eine interne Meldestelle eingerichtet.
Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Stadt Gummersbach Informationen über Verstöße erlangt haben, können Sie diese Informationen an die interne Meldestelle weitergeben.
Auch außenstehende Personen, die im beruflichen Kontakt zur Stadt Gummersbach stehen (zum Beispiel Lieferant*innen, Dienstleistende oder freiberuflich Tätige) und von einem Verstoß Kenntnis erlangen, können diesen an die interne Meldestelle melden.
Verstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes sind
- Handlungen oder Unterlassungen, die strafbewehrt sind (bspw. Vorteilsannahme, Volksverhetzung oder Betrug) sowie
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient (bspw. Bußgeldvorschriften zum Arbeitsschutz) und
- sonstige Verstöße, die unter anderem folgende Rechtsgebiete betreffen:
Öffentliches Auftragswesen, Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Datenschutz, Informationssicherheit, Umweltschutz, aber auch Äußerungen von Beamt*innen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.
Wenn Sie einen Hinweis zu einem (möglichen) Verstoß melden möchten, können Sie dies über die nachfolgend angegebenen Kontaktmöglichkeiten tun.
- Online über die Meldeplattform
- Telefon-Hotline: 06257 / 956 44 33
- E-Mail: meldungen@drei.plus
- Postalisch unter folgender Adresse:
dreiplus GmbH
Meldungen
Hochstraße 11
64665 Alsbach-Hähnlein
Ergänzend sieht das HinSchG die Möglichkeit vor, sich auch an externe staatliche Meldestellen des Bundes wenden zu können. Dies sind:
- Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
BfJ - Hinweisgeberstelle - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Hinweisgeberstelle
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Hinweisgeberstelle BaFin - Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Hinweisgeberstelle Bundeskartellamt
Alle Meldungen, egal ob von Beschäftigten oder außenstehenden Personen, werden vertraulich behandelt. Die hinweisgebenden Personen können sicher sein, in Folge ihres Hinweises nicht benachteiligt zu werden oder Repressalien befürchten zu müssen. Nicht unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen melden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier.
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG)
Stadt Gummersbach
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stadt Gummersbach
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
-
- Telefon:
02261 87-0 - Fax:
02261 87-600 - E-Mail:
rathaus@stadt-gummersbach.de
- Telefon:
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