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Nachbeurkundung
Beschreibung
Hat ein Paar, von denen mindestens eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit hat, im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet, ist ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren oder ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland verstorben, können diese Personenstandsfälle beim Standesamt des (letzten) Wohnortes in das entsprechende deutsche Personenstandsregister eingetragen werden.
Diese Nachbeurkundungen sind gebührenpflichtig.
Fachbereich 3.5 - Personenstandswesen
Zuständige Einrichtungen
- Personenstandswesen - Fachbereich 3.5
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Waldemar Baranski
Ressortleitung- Telefon:
- 02261 87-1102
- E-Mail:
- waldemar.baranski@gummersbach.de
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Frau Melanie Feuser
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1101
- E-Mail:
- melanie.feuser@gummersbach.de