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Verkehrszeichen beantragen

Kurzbeschreibung

Verkehrszeichen, Absperrposten etc.

Beschreibung

Für die Aufstellung von Verkehrszeichen, Absperrposten o.ä. muss bei der Stadtverwaltung ein schriftlicher, begründeter Antrag gestellt werden.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen