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Verwarnungsgelder

Beschreibung

Verwarnungsgelder werden von den städtischen Politessen bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen. Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und ist in Verwarnungs- und Bußgeldkatalogen zum Straßenverkehrsrecht festgelegt. Der Verkehrsverstoß wird in einem mobilen Datengerät festgehalten; nach etwa 14 Tagen erhält man von der Stadt den entsprechenden Verwarnungsgeldbescheid.

Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen