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Erlaubnis zur Durchführung von Großraum-und/oder Schwertransporten

Beschreibung

Gem. § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, einer Erlaubnis. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Diese Erlaubnis wird durch das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises erteilt.

Wichtig:

Voraussetzung für diese Erlaubnis ist eine gültige kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Diese Erlaubnis kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden.

 § 29 Abs. 3 StVO

gültige kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe

Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises

Zuständige Einrichtungen