Städtebauliche Verträge im Zuge von Bebauungsplänen und/oder Bauantragsverfahren
Beschreibung
Voraussetzung für die Genehmigung von Bauvorhaben ist die Sicherung der Erschließung. Zur Erschließung gehören in einer Straße insbesondere Fahrbahnen, Gehwege, Kanäle, Straßenbeleuchtung, Lärmschutzeinrichtungen. Um die Finanzierung sowie die rechtzeitige Herstellung der Erschließung zu gewährleisten, wird zwischen dem Bauherrn/Investor und der Stadt ein so genannter städtebaulicher Vertrag (auch Erschließungsvertrag) abgeschlossen.
Fachbereich 8 - Bauverwaltung und Umweltschutz
Zuständige Einrichtungen
-
Allgemeine Bauverwaltung - Fachbereich 8.1
-
- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 51643 Ort: Gummersbach
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Michaela Hahne
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2329
- E-Mail:
- michaela.hahne@gummersbach.de