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Verfahrensfreie Bauvorhaben
Beschreibung
Verfahrensfrei bauen bedeutet, dass ein Bauherr ohne Baugenehmigung bauen kann und auch keine Genehmigungsfreistellung für sein Bauvorhaben braucht.
Eine Auflistung der verfahrensfreien Bauvorhaben ist § 62 BauO NRW 2018 zu entnehmen.
Allerdings sind gem. §52 BauO NRW 2018 bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen die Bauherrin oder der Bauherr (und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten) dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dies gilt auch für die verfahrensfreien Bauvorhaben.
Somit muss vorher geklärt sein, ob es eine Vorschrift gibt, die gegen das Bauvorhaben spricht. Dabei müssen nicht nur die Regelungen der Bauordnung, des Baugesetztes oder eines Bebauungsplans berücksichtigt werden, auch der Denkmalschutz, der Natur- und Landschaftsschutz, evtl. vorhandene Überschwemmungsgebiete, etc. müssen dabei berücksichtigt werden.
Vor der Durchführung sollten Sie sich bereits im Vorfeld über die Verfahrensfreiheit oder die Genehmigungspflicht eines geplanten Bauvorhabens informieren. Beachten Sie bitte, dass Sie trotz der Verfahrensfreiheit die inhaltlichen Bestimmungen der Landesbauordnung einhalten müssen, so z.B. die erforderlichen Abstandsflächen (§ 6 BauO NRW 2018), die Standsicherheit und auch die Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder z.B. einer Gestaltungssatzung. Dies betrifft auch die Belange des Landschaftsschutzes bzw. Gewässerschutzes, die in einigen Bereichen zu berücksichtigen sind.
Fachbereich 9.3 – Bauordnung
Sprechzeiten:
Di 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Bezirk I
Becke, Erlenhagen, Frömmersbach, Innenstadt, Berstig, Luttersiefen, Mühle, Niedernhagen, Reininghausen, Rospe, Windhagen
Frau Martina Dieball
3. Obergeschoss, Zimmer: 308a
Bezirk II
Apfelbaum, Berghausen, Birnbaum, Brunohl, Bünghausen, Dieringhausen, Elbach, Erbland, Flaberg, Gummeroth, Hagen, Hardt-Hanfgarten, Herreshagen, Höfen, Hömel, Hülsenbusch, Hunstig, Kalkuhl, Karlskamp, Liefenroth, Lobscheid, Lützinghausen, Niedergelpe, Nochen, Ohmig, Peisel, Recklinghausen, Rodt, Schneppsiefen, Schönenberg, Sonnenberg, Steinenbrück, Strombach, Veste, Vollmerhausen, Waldesruh, Wasserfuhr, Würden
Herr Theo Semenov
3. Obergeschoss, Zimmer: 310
Bezirk III
Bernberg, Bracht, Bredenbruch, Brink, Bruch, Deitenbach, Derschlag, Drieberhausen, Dümmlinghausen, Grünenthal, Hardt (Lieberhausen), Helberg, Hesselbach, Koverstein, Lantenbach, Lieberhausen, Neuenhaus, Neuenschmiede, Niederseßmar, Oberrengse, Piene, Rebbelroth, Remmelsohl, Schusterburg, Straße, Unnenberg, Wörde
Herr Albert König
3. Obergeschoss, Zimmer: 311
Zuständige Einrichtungen
- Bauordnung - Fachbereich 9.3
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Martina Dieball
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1308
- E-Mail:
- martina.dieball@gummersbach.de
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Herr Theo Semenov
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1310
- E-Mail:
- theo.semenov@gummersbach.de
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Herr Albert König
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1311
- E-Mail:
- albert.koenig@gummersbach.de