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Fischereischein

Beschreibung

Fischereischein

HINWEIS: Die Beantragung aller Fischereischeine ist nur durch eine persönliche Vorsprache des Antragstellers möglich!

Notwendige Unterlagen für die Erteilung eines Jugend-Fischereischeines

  • 1 Lichtbild
  • Personalausweis/Reisepass oder Kinderausweis
  • Der Antragsteller darf nicht jünger als 10 und nicht älter als 15 Jahre sein.

Gültigkeit

Der Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich.

Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Fischen in Begleitung eines Inhabers des Fischereischeines. 

Notwendige Unterlagen für die Erteilung eines Jahres- bzw. Fünfjahres-Fischereischeines

  • 1 Lichtbild
  • Personalausweis/Reisepass oder Kinderausweis
  • Fischerei-Prüfungszeugnis im Original

Mindestalter

14 Jahre

Gültigkeit

Der Jahres-Fischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres, der Fünfjahres-Fischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt.

Eine Verlängerung des Fischereischeines ist möglich, solange die ursprüngliche Ausstellung nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt und der Zeitraum zwischen dem Ablauf der letzten Gültigkeit und dem Antrag auf Verlängerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Notwendige Unterlagen für die Erteilung eines Jahres- bzw. Fünfjahres-Sonderfischereischeines

Für Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Antragsteller muss durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung den Nachweis erbringen, dass er/sie nicht in der Lage ist, die Fischereiprüfung abzulegen.

  • 1 Lichtbild
  • Personalausweis/Reisepass
  • ärztliche Bescheinigung

Mindestalter

14 Jahre

Gültigkeit

Der Jahres-Sonderfischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres, der Fünfjahres-Sonderfischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt.

Eine Verlängerung des Sonderfischereischeines ist möglich, wenn der Zeitraum zwischen dem Ablauf der letzten Gültigkeit und dem Antrag auf Verlängerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Fachbereich 3.3 - BürgerService

Jugend-Fischereischein: 8,00 €

Jahres-Fischereischein: 16,00 €

Fünfjahres-Fischereischein: 48,00 €

Jahres-Sonderfischereischein: 16,00 €

Fünfjahres-Sonderfischereischein: 48,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen