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Fischereischein
Beschreibung
Fischereischein
HINWEIS: Die Beantragung aller Fischereischeine ist nur durch eine persönliche Vorsprache des Antragstellers möglich!
Notwendige Unterlagen für die Erteilung eines Jugend-Fischereischeines
- 1 Lichtbild
- Personalausweis/Reisepass oder Kinderausweis
- Der Antragsteller darf nicht jünger als 10 und nicht älter als 15 Jahre sein.
Gültigkeit
Der Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich.
Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Fischen in Begleitung eines Inhabers des Fischereischeines.
Notwendige Unterlagen für die Erteilung eines Jahres- bzw. Fünfjahres-Fischereischeines
- 1 Lichtbild
- Personalausweis/Reisepass oder Kinderausweis
- Fischerei-Prüfungszeugnis im Original
Mindestalter
14 Jahre
Gültigkeit
Der Jahres-Fischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres, der Fünfjahres-Fischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt.
Eine Verlängerung des Fischereischeines ist möglich, solange die ursprüngliche Ausstellung nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt und der Zeitraum zwischen dem Ablauf der letzten Gültigkeit und dem Antrag auf Verlängerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Notwendige Unterlagen für die Erteilung eines Jahres- bzw. Fünfjahres-Sonderfischereischeines
Für Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Antragsteller muss durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung den Nachweis erbringen, dass er/sie nicht in der Lage ist, die Fischereiprüfung abzulegen.
- 1 Lichtbild
- Personalausweis/Reisepass
- ärztliche Bescheinigung
Mindestalter
14 Jahre
Gültigkeit
Der Jahres-Sonderfischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres, der Fünfjahres-Sonderfischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt.
Eine Verlängerung des Sonderfischereischeines ist möglich, wenn der Zeitraum zwischen dem Ablauf der letzten Gültigkeit und dem Antrag auf Verlängerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Fachbereich 3.3 - BürgerService
Jugend-Fischereischein: 8,00 €
Jahres-Fischereischein: 16,00 €
Fünfjahres-Fischereischein: 48,00 €
Jahres-Sonderfischereischein: 16,00 €
Fünfjahres-Sonderfischereischein: 48,00 €
Zuständige Einrichtungen
- BürgerService - Fachbereich 3.3
-
- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
-
- Telefon:
02261 87-3000 - Fax:
02261 87-6520 - E-Mail:
buergerservice@gummersbach.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Petri
Ressortleitung- Telefon:
- 02261 87-1516
-
Frau Schmitz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1523
-
Frau Coppola
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1522
-
Frau Degen
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1521
-
Herr Elbers
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1519
-
Frau Fröhling
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2523
-
Herr Jungjohann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1520
-
Frau Röhrich
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1518
-
Frau Yildiz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1517