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Kinderreisepass

Beschreibung

Gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 abgeschafft.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Zur Begründung, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, geben die Antworten in der FAQ-Rubrik auf dem BMI-Internetauftritt präzise Informationen.

Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens

Fachbereich 3.3 - BürgerService

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