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Reisepass
Beschreibung
Reisepass
Wegen der erforderlichen Unterschrift, Identitätsprüfung und Abnahme der Fingerabdrücke ist der Antrag für einen elektronischen Reisepass (kurz: ePass) persönlich beim BürgerService zu stellen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten einen Pass auf Antrag beider Elternteile bzw. auf Antrag des Sorgeberechtigten. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis / Kinderpass (falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde) mit.
Außerdem ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich. Lichtbilder, die älter als 6 Monate sind, müssen zurückgewiesen werden.
Es ist möglich, bei uns im BürgerService, Fotos digital vor Ort zu erfassen.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3-4 Wochen, da der Pass von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Es ist jedoch auch möglich, einen Reisepass gegen eine höhere Gebühr im Expressverfahren zu bestellen, der daraufhin innerhalb von 4 - 5 Werktagen zur Verfügung steht.
Vor Beginn, sowie in der Ferien- und Reisezeit sind längere Bearbeitungszeiten wegen der Vielzahl gestellter Anträge unvermeidbar. Stellen Sie rechtzeitig den erforderlichen Antrag.
In begründeten Ausnahmefällen, in denen der Antragsteller auf eine schnellere Aushändigung des Passes angewiesen ist, kann vom BürgerService ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass ausgestellt werden, der für die Dauer von einem Jahr gültig ist. Der Termin für die Abholung wird bei Antragstellung mit Ihnen vereinbart.
Abholung / Empfang
Der Antragsteller erhält vom BürgerService eine schriftliche Mitteilung, sobald der beantragte Reisepass abgeholt werden kann. Der Reisepass kann von einer anderen Person abgeholt werden, die sich ausweisen können muss und eine schriftliche Vollmacht des Passinhabers vorweisen kann. Der Vordruck einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Abholbenachrichtigung.
Gültigkeitsdauer
Reisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Verlust
Der Passinhaber ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Passes beim BürgerService anzuzeigen. Bei Verlust bringen Sie bitte zur Neubeantragung Ihren Personalausweis oder andere zur Erkennung geeignete Dokumente (z.B. eine Geburtsurkunde) mit!
Personalausweis
aktuelles biometrisches Lichtbild
Fachbereich 3.3 - BürgerService
3 - 4 Wochen
Expressverfahren 4 - 5 Werktagen
für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 EUR
im Expressverfahren 69,50 EUR
für Personen ab dem 24. Lebensjahr 70,00 EUR
im Expressverfahren 102,00 EUR
vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass 26,00 EUR
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Zuständige Einrichtungen
- BürgerService - Fachbereich 3.3
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
-
- Telefon:
02261 87-3000 - Fax:
02261 87-6520 - E-Mail:
buergerservice@gummersbach.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Petri
Ressortleitung- Telefon:
- 02261 87-1516
-
Frau Schmitz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1523
-
Frau Coppola
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1522
-
Frau Degen
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1521
-
Herr Elbers
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1519
-
Frau Fröhling
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2523
-
Herr Jungjohann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1520
-
Frau Röhrich
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1518
-
Frau Yildiz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1517