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Untersuchungsberechtigungsschein
Kurzbeschreibung
nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Beschreibung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der/die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten.
Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich, soweit der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden. Die Arztwahl ist frei.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird unter Vorlage des Ausweises beim BürgerService der Stadt Gummersbach ausgestellt oder kann unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ online selbst beantragt werden.
Personalausweis
Fachbereich 3.3 - BürgerService
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- BürgerService - Fachbereich 3.3
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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- Telefon:
02261 87-3000 - Fax:
02261 87-6520 - E-Mail:
buergerservice@gummersbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Petri
Ressortleitung- Telefon:
- 02261 87-1516
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Frau Schmitz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1523
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Frau Coppola
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1522
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Frau Degen
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1521
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Herr Elbers
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1519
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Frau Fröhling
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2523
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Herr Jungjohann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1520
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Frau Röhrich
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1518
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Frau Yildiz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1517