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Personalausweis

Beschreibung

Bundespersonalausweis

Deutsche, die keinen gültigen Reisepass besitzen, sind verpflichtet, ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Zur Beantragung wird ein aktuelles, biometrisches Lichtbild benötigt. Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

Biometrisches Lichtbild:

Lichtbilder, die älter als 6 Monate sind, müssen zurückgewiesen werden.

Es ist möglich, bei uns im BürgerService, gegen eine Gebühr in Höhe von 7,00 EUR ein Lichtbild digital vor Ort zu erfassen.

Regulärer Personalausweis:

Zusätzlich zu den sichtbaren persönlichen Daten und dem Bild ist in dem neuen Ausweis ein Chip integriert, der die persönlichen Daten, das Bild, und auch zwei Fingerabdrücke enthält.

Im Jahr 2010 wurde der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt, der eine digitale Speicherung des Lichtbildes und von Fingerabdrücken sowie die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) ermöglicht. Zudem ist er für die Nutzung einer elektronischen Signatur, also einer digitalen Unterschrift, vorbereitet. Seit 15.07.2017 wird jeder neue Personalausweis standardmäßig ab 16 Jahren mit einer einsatzbereiten Online-Ausweisfunktion ausgegeben.

Personalausweise, die vor dem 17.07.2017 mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben wurden, können nachträglich beim BürgerService kostenlos wieder eingeschaltet werden.

Details zum Personalausweis und insbesondere zu den Online-Funktionen finden Sie im Personalausweisportal.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre; bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre.

Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht grundsätzlich eine Personalausweispflicht. Bei Beantragung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Einverständnis beider sorgeberechtigten Elternteile oder die Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses erforderlich, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt.

Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

 

PIN-Nummer vergessen oder verloren? Zu oft falsch eingegeben?

Gerne können Sie hier vor Ort durch eine persönliche Vorsprache eine neue PIN-Nummer setzen.

Befreiung Personalausweispflicht:

Gemäß § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz kann eine Person von der Ausweispflicht befreit werden, wenn

  • für sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, oder sie handlungs- oder einwilligungsunfähig ist und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten wird,
  • sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht ist oder
  • sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen kann.

Diese Voraussetzungen sind durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen (z. B. Vorlage Vollmacht, ärztliche Atteste, Bescheid über Pflegeeinstufung). Ein entsprechender formloser Antrag ist schriftlich zu stellen. Ebenso ist eine Kopie des abgelaufenen Ausweises beizufügen.

Gebühren:

Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 22,80 Euro, für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahres 37,00 Euro, die bei Antragstellung zu bezahlen sind.

Bearbeitungszeit:

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 2-3 Wochen. Vor Beginn, sowie in der Ferien- und Reisezeit sind längere Bearbeitungszeiten wegen der Vielzahl eingehender Anträge unvermeidbar. Stellen Sie rechtzeitig den erforderlichen Antrag.

Vorläufiger Personalausweis:

Falls dringend notwendig, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit bis zu 3 Monaten ausgestellt werden. Zur Beantragung wird ebenfalls ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Die Gebühr beträgt 10 Euro, die Ausstellung erfolgt sofort. Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

Verlust:

Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Ausweises beim BürgerService anzuzeigen. Bei Verlust bringen Sie bitte zur Neubeantragung eines Ausweises als Identitätsnachweis andere zur Erkennung geeignete Dokumente, die ein Lichtbild enthalten (z.B. Reisepass oder Führerschein), mit.

aktuelles, biometrisches Lichtbild

Fachbereich 3.3 - BürgerService

2 - 3 Wochen

7,00 € für ein digitales Lichtbild vor Ort

22,80 € vor Vollendung des 24. Lebensjahres

37,00 € nach Vollendung des 24. Lebensjahres

10,00 € für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen