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Beglaubigungen

Beschreibung

Der BürgerService beglaubigt Ihnen Ihre Unterschrift, sofern das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt jedoch nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einer Notarin bzw. einem Notar vorgenommen werden.

Ihre Unterschrift können Sie nur persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses beim BürgerService der Stadt Gummersbach beglaubigen lassen. Die Unterschrift ist in Gegenwart des/der Sachbearbeiters/in zu leisten.

Die Beglaubigung der Unterschrift ist gebührenpflichtig mit 2,50 EUR.

Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien von Schriftstücken können vom BürgerService vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Fotokopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist. Dies ist z. B. bei Personenstandsurkunden (Abstammungs-, Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Familienbuchabschriften), die ein deutsches Standesamt ausgestellt hat, der Fall. Diese können nicht beglaubigt werden. Sie können nur bei dem Standesamt, das die Urkunde seinerzeit ausgestellt hat, neu angefordert werden.

Die Beglaubigung von Fotokopien und Abschriften ist gebührenpflichtig mit 4,20 EUR zuzüglich Gebühren für die eventuelle Kopie in Höhe von 0,70 EUR (formatabhängig). Ab der 2. Beglaubigung derselben Vorlage beträgt die Gebühr 2,10 €.

Fachbereich 3.3 - BürgerService

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen