BIS: Suche und Detail

Beglaubigungen

Beschreibung

Beglaubigungen von Unterschriften, Abschriften und Fotokopien

Der BürgerService beglaubigt Ihnen Ihre Unterschrift, sofern das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt jedoch nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von einer Notarin bzw. einem Notar vorgenommen werden.

Ihre Unterschrift können Sie nur persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses beim BürgerService der Stadt Gummersbach beglaubigen lassen. Die Unterschrift ist in Gegenwart des/der Sachbearbeiters/in zu leisten.

Die Beglaubigung der Unterschrift ist gebührenpflichtig mit 2,50 EUR.

Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. 

Nicht beglaubigt werden Schriftstücke,  für die durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist. Dies ist z. B. bei Personenstandsurkunden (Abstammungs-, Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Familienbuchabschriften), die ein deutsches Standesamt ausgestellt hat, der Fall. Diese können nicht beglaubigt werden. Sie können nur bei dem Standesamt, das die Urkunde seinerzeit ausgestellt hat, neu angefordert werden.

Bei Zeugnissen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann die Kopie der amtlichen Übersetzung beglaubigt werden. Die Übersetzung muss durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer erstellt sein.

Die Beglaubigung von Fotokopien und Abschriften ist gebührenpflichtig mit 4,20 EUR zuzüglich Gebühren für die eventuelle Kopie in Höhe von 0,70 EUR (formatabhängig). Ab der 2. Beglaubigung derselben Vorlage beträgt die Gebühr 2,10 EUR.

Fachbereich 3.3 - BürgerService

Beglaubigung der Unterschrift - 2,50 EUR

Beglaubigung von Fotokopien und Abschriften - 4,20 EUR
2. Beglaubigung derselben Vorlage - 2,10 EUR

Gebühren für eventuelle Kopien - 0,70 EUR pro Seite (formatabhängig)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen