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Schülerbeförderung Fahrkostenerstattung

Beschreibung

Schülerinnen und Schüler haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übernahme der notwendigen Schülerbeförderungskosten gemäß den Richtlinien der Schülerfahrkostenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SchfkVO NRW). Den Bestellschein des VRS-SchülerTickets für weiterführende Schulen erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule oder hier.

Fachbereich 11 - Schule und Sport

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen