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Schülerbeförderung Fahrkostenerstattung
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übernahme der notwendigen Schülerbeförderungskosten gemäß den Richtlinien der Schülerfahrkostenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SchfkVO NRW). Den Bestellschein des VRS-SchülerTickets für weiterführende Schulen erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule oder hier.
Fachbereich 11 - Schule und Sport
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 11 - Schule und Sport
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Alexander Ufer
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1605
- E-Mail:
- alexander.ufer@gummersbach.de