BIS: Suche und Detail

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Beschreibung

Gesetzliche Grundlage für die Hilfeleistungen bei Flüchtlingen ist das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Die Leistungen auf dieser Grundlage entsprechen annähernd den Soziallhilfeleistungen, die allen anderen Anspruchsberechtigten auf Sozialhilfe in Deutschland auch gewährt werden. Dies betrifft das Wohnen in vom Gesetzgeber festgelegten Obergrenzen und Angemessenheitshöhen, den Lebensunterhalt, Hygieneartikel, Kleidung etc. Wohnraum und Mobiliar in den Flüchtlingsunterkünften, wird regelmäßig auf einfachem und zweckdienlichen Niveau gestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fachbereich 6.2 - Integration

Zuständigkeit:

Frau Argyriou - "A - H" (Anfangsbuchstabe des Nachnamen)
Frau Schmidt - "I - M"
Frau Sessinghaus - "N - Z"

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen