Nachbeurkundung
Beschreibung
Hat ein Paar, von denen mindestens eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit hat, im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet, ist ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren oder ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland verstorben, können diese Personenstandsfälle beim Standesamt des (letzten) Wohnortes in das entsprechende deutsche Personenstandsregister eingetragen werden.
Diese Nachbeurkundungen sind gebührenpflichtig.
Fachbereich 3.5 - Personenstandswesen
Zuständige Einrichtungen
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Personenstandswesen - Fachbereich 3.5
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 51643 Ort: Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Waldemar Baranski
Position: Ressortleitung- Telefon:
- 02261 87-1102
- E-Mail:
- waldemar.baranski@gummersbach.de
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Frau Melanie Feuser
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1101
- E-Mail:
- melanie.feuser@gummersbach.de