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Denkmalschutz

Beschreibung

Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, das Denkmal sowohl in seiner materiellen Existenz als auch den in ihm enthaltenen ideellen Wert zu schützen.

Hierzu sollen alle behördlichen Anordnung, Verfügungen und Genehmigungen genauso beitragen, wie die verschiedenen Engagements aller Beteiligten in Bezug auf Beratung, Planung, Bau und Nutzung am und um das Denkmal herum.

Der Denkmalwert bezeugt, dass ein Baudenkmal, ein bestimmtes Interieur oder eine städtebauliche Silhouette für wert befunden wurde, geschützt zu werden. Kriterien für diesen Wert können geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Qualitäten sein. Diese können einzeln, in Kombination oder alle gemeinsam wirksam sein.

Unter dem Begriff der Denkmalpflege finden sich all jene Bemühungen wieder, die auf technische, handwerkliche und künstlerische Art und Weise der Bewahrung und der Unterhaltung von Kulturdenkmalen dienen. Neben der bauliche Sicherung gehören hierzu auch die Konservierung, die Restaurierung bis hin zum Umbau, die bauliche Weiterentwicklung sowie die städtebauliche Einbindung eines denkmalgeschützten Objekts.

Denkmalschutz ist eine gemeinschaftliche Aufgabe

Unser Grundgesetz schützt das persönliche Eigentum. Durch die Sozialbindung an das Eigentum hat der Gesetzgeber diesen Schutzbereich jedoch in gewisser Weise auch eingeschränkt. Mit der rechtsverbindlichen Erhaltungspflicht ist den Eigentümer*innen aufgetragen, das Denkmal oder Ensembleteil durch sachgemäße, dem Denkmalcharakter angemessene Maßnahmen zu erhalten. Die historische Substanz soll nicht dem Verfall preisgegeben werden und der Denkmalwert so weit wie irgend möglich erhalten bleiben.

Eigentum ist somit auch eine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft.

Auch der finanziellen Zumutbarkeit solcher Maßnahmen wird von Gesetzes wegen Rechnung getragen. Steuerliche Vorteile und die Möglichkeiten der Denkmalförderung schaffen den hier notwendigen Ausgleich.

Bestenfalls bedeutet der Besitz eines Denkmals somit hoffentlich weniger eine Last als mehr eine Freude und ein Ansporn, ein wertvolles Kleinod zu erhalten.

Fachbereich 9.1 - Stadtplanung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen