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Verkehrszeichen beantragen
Kurzbeschreibung
Verkehrszeichen, Absperrposten etc.
Beschreibung
Für die Aufstellung von Verkehrszeichen, Absperrposten o.ä. muss bei der Stadtverwaltung ein schriftlicher, begründeter Antrag gestellt werden.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.
Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe
Zuständige Einrichtungen
- Verkehr, Gaststätten und Gewerbe - Fachbereich 3.2
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Birgit Möhres
Ressortleitung- Telefon:
- 02261 87-1109
- E-Mail:
- birgit.moehres@gummersbach.de