Suche
Verwarnungsgelder
Beschreibung
Verwarnungsgelder werden von den städtischen Politessen bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen. Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und ist in Verwarnungs- und Bußgeldkatalogen zum Straßenverkehrsrecht festgelegt. Der Verkehrsverstoß wird in einem mobilen Datengerät festgehalten; nach etwa 14 Tagen erhält man von der Stadt den entsprechenden Verwarnungsgeldbescheid.
Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe
Zuständige Einrichtungen
- Verkehr, Gaststätten und Gewerbe - Fachbereich 3.2
-
- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Marcus Voigt
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1121
- E-Mail:
- marcus.voigt@gummersbach.de