Verwarnungsgelder
Beschreibung
Verwarnungsgelder werden von den städtischen Politessen bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen. Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und ist in Verwarnungs- und Bußgeldkatalogen zum Straßenverkehrsrecht festgelegt. Der Verkehrsverstoß wird in einem mobilen Datengerät festgehalten; nach etwa 14 Tagen erhält man von der Stadt den entsprechenden Verwarnungsgeldbescheid.
Fachbereich 3.2 - Verkehr, Gaststätten und Gewerbe
Zuständige Einrichtungen
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Verkehr, Gaststätten und Gewerbe - Fachbereich 3.2
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Marcus Voigt
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1121
- E-Mail:
- marcus.voigt@gummersbach.de