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Netzwerke im Kinderschutz

Beschreibung

Der Aufbau von verlässlichen Kooperationen und Netzwerken im Kinderschutz ergibt sich als Auftrag aus dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und dem Landesskinderschutzgesetz NRW (NRW LKiSchG / gültig seit 01.05.22).

Die §§ 1-3 KKG umfassen ein umfangreiches Präventionkonzept. Im § 3 KKG heißt es, dass Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz geschaffen werden sollen und flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz mit dem Ziel, sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung zu klären sowie Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen, aufgebaut und weiterentwickelt werden sollen.

Aus dem § 9 LKiSchG ergeht, dass die Jugendämter Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (Netzwerke Kinderschutz) bilden sollen. Hierfür wurde bei der Stadt Gummersbach eine Koordinationsstelle eingerichtet, welche die fachliche Begleitung und bedarfsgerechte Organisation regelmäßiger Fortbildungsangebote des Netzwerks sowie die Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen (Netzwerktreffen) und den Informationstransfer der Beteiligten regelt. Das Netzwerk Kinderschutz soll die Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung sicherstellen. Hierzu gehören insbesondere

  • die strukturelle Vernetzung der mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung befassten Stellen
  • Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII und § 4 KKG und
  • die Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege

Darüber hinaus sieht § 9 Abs. 4 LKiSchG die Kooperation mit dem Netzwerk ‚Frühe Hilfen‘ vor, welches bereits seit vielen Jahren in der Stadt Gummersbach besteht. Die ‚Frühe Hilfen‘ richtet sich an die Zielgruppe von jungen Eltern und schwangeren Müttern (Kinder von 0-3 Jahre).

In NRW wird von Beginn an in „frühzeitigen Präventionsmodellen für alle Altersgruppen von Kindern“ gedacht und favorisiert das Modell der Präventionsketten. Wodurch Netzwerke für nachfolgende Altersgruppen an das der Frühen Hilfen in Gummersbach anknüpfen.

Das Gesamtpräventionskonzept beinhaltet somit in Gummersbach die drei Säulen der Netzwerkarbeit

  1. Frühzeitige Hilfen für (werdende) Eltern und Kinder von 0-3 Jahre (Bundesstifung Frühe Hilfe)
  2. Präventionsnetzwerk (für ältere Kinder)
  3. Netzwerk Kinderschutz

Sie möchten mit Ihrer Organisation in den Netzwerken mitwirken oder sind an Informationen interessiert? Dann sprechen Sie uns an.

Fachbereich 10.2 - Pädagogische Hilfen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen