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Beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen

Beschreibung

Systematischer Ablauf einer beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahme
Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Kraft. Zusätzlich zu bestehenden Regelungen wurde der § 8 a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen“ eingefügt. Zu folgenden Themen werden hierdurch ergänzende Bestimmungen getroffen: 

  • Aufstellung eines verpflichtenden Straßen- und Wegekonzeptes
  • Durchführung einer verbindlichen Anliegerinformation 
  • „Kann“-Bestimmung zu einer Eckgrundstücksermäßigung bzw. Festlegung einer Tiefenbegrenzung
  • Ratenzahlung und Härtefallregelung

Daneben hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm zur Entlastung der Beitragspflichten bei Straßenausbaumaßnahmen eingeführt. Ziel des Förderprogramms ist die Entlasung der betroffenen Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen nach den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes in Nordrhein-Westfalen.

Dieses Förderprogramm ist derzeit bis Ende Dezember 2026 zeitlich befristet und unterliegt bestimmten Voraussetzungen. So sind Straßenbaumaßnahmen nur dann förderfähig, wenn u. a. deren politischer Ausbaubeschluss ab dem 01.01.2018 gefasst wurde. Erfolgte eine Beschlussfassung über den Ausbau einer bestimmten Straße vor diesem Stichtag ist eine Anwendung der Förderrichtlinie ausgeschlossen. In diesen sog. „Altfällen“ hat die Stadt Gummersbach keine Möglichkeit, Fördermittel nachträglich zur Entlastung der Anlieger zu beantragen. Die aktuell gültige Förderrichtlinie finden Sie unter www.recht.nrw.de, Suchwort „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge".

Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Abwicklung von beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen der Stadt Gummersbach.

Hier können Sie die allgemeinen Bürgerinformationen „Systematischer Ablauf einer beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahme“ und „Information zur Ausweitung der Förderung und deren Auswirkung auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ herunterladen.

Derzeit geplante bzw. laufende beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen finden Sie hier.

Fachbereich 8 - Bauverwaltung und Umweltschutz