Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung nach dem Bundesmeldegesetz
Beschreibung
Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung nach dem Bundesmeldegesetz
Wer eine Wohnung in Gummersbach neu bezieht oder innerhalb von Gummersbach umzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen beim BürgerService durch persönliche Vorsprache oder alternativ online an- bzw. umzumelden. Eine Abmeldung in Gummersbach ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen (z. B. Wegzug ins Ausland). Wenn Sie aus einer Nebenwohnung, die in Gummersbach bestand, ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Der Nebenwohnsitz kann bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder auch des Nebenwohnsitzes abgemeldet werden.
Unterlagen für die Anmeldung
- Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis aller Personen, die angemeldet werden sollen (falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, bringen Sie bitte Ihr Stammbuch bzw. Geburtsurkunden mit).
- Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus)
- Sie sind selbst Eigentümer der Immobilien? Legen Sie bitte bei der Anmeldung den Notarvertrag oder Grundbuchauszug vor.
- für die Anmeldung minderjähriger Kinder bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten: Bitte „Erklärung einer anmeldenden sorgeberechtigten Person“ von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.
- Sollte Ihre Anmeldung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden, müssen in Ihrer Vollmacht unbedingt auch Ihr Familienstand und Ihre Religionszugehörigkeit aufgeführt sein.
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen
- und verheiratet oder verpartnert sind, bringen Sie bitte zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen noch Ihre Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit. Außerdem benötigen wir die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) Ihrer ebenfalls zuziehenden minderjährigen Kinder. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. Zudem ist es bei Zuzug aus dem Ausland nicht möglich, dass an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person vorspricht. Es müssen alle Personen, die in Gummersbach angemeldet werden sollen, bei der Anmeldung anwesend sein.
Unterlagen für die Abmeldung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
- Personalausweis/Reisepass zur Legitimation
Unterlagen für die Ummeldung (innerhalb von Gummersbach)
- Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis aller Personen, die umgemeldet werden sollen, zur Legitimation und Änderung der Anschrift.
- Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus)
- Sie sind selbst Eigentümer der Immobilien? Legen Sie bitte bei der Ummeldung den Notarvertrag oder Grundbuchauszug vor.
- für die Ummeldung minderjähriger Kinder bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten: Bitte „Erklärung einer anmeldenden sorgeberechtigten Person“ von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.
Achten Sie bitte unbedingt auf die Einhaltung der Zwei-Wochenfrist, da eine verspätete Meldung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Meldegesetzes ist und mit Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet wird.
Weitere Hinweise zur Meldepflicht und ausführliche Informationen zu Ihren Rechten und der Zulässigkeit von Datenübermittlungen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BürgerService.
Online An- bzw. Ummeldung
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis.
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Außerdem benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN oder eine eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums inklusive PIN
- ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät
- die AusweisApp mindestens Version 2.3.0 für Ihr Smartphone oder Ihren Computer
- die Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist
- Sie sind selbst Eigentümer der Immobilien? Legen Sie bitte bei der An- bzw. Ummeldung den Notarvertrag oder Grundbuchauszug vor.
Möglich sind alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt. Für die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. Änderungen des Wohnungsstatus (als Haupt- bzw. Nebenwohnung), wenden Sie sich an Ihre Meldebehörde.
Die Wohnsitzanmeldung verläuft in 4 Schritten:
- Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch.
- Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.
- Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.
Fachbereich 3.3 - BürgerService
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Zuständige Einrichtungen
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BürgerService - Fachbereich 3.3
-
- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
-
- Telefon:
02261 87-3000 - Fax:
02261 87-6520 - E-Mail:
buergerservice@gummersbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Petri
Ressortleitung- Telefon:
- 02261 87-1516
-
Frau Coppola
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1522
-
Frau Degen
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1521
-
Herr Elbers
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1519
-
Frau Fröhling
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2523
-
Herr Jungjohann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1520
-
Frau Schmitz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1523
-
Frau Yildiz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1517