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Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung nach dem Bundesmeldegesetz

Beschreibung

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung nach dem Bundesmeldegesetz

Wer eine Wohnung in Gummersbach neu bezieht oder innerhalb von Gummersbach umzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen beim BürgerService durch persönliche Vorsprache an- bzw. umzumelden. Eine Abmeldung in Gummersbach ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen (z. B. Wegzug ins Ausland). Wenn Sie aus einer Nebenwohnung, die in Gummersbach bestand, ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Der Nebenwohnsitz kann bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder auch des Nebenwohnsitzes abgemeldet werden.

Unterlagen für die Anmeldung

  • Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis aller Personen, die angemeldet werden sollen (falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, bringen Sie bitte Ihr Stammbuch bzw. Geburtsurkunden mit).
  • Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus)
  • Sie sind selbst Eigentümer der Immobilien? Legen Sie bitte bei der Anmeldung den Notarvertrag oder Grundbuchauszug vor.
  • für die Anmeldung minderjähriger Kinder bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten: Unterschrift beider Sorgeberechtigter bzw. schriftliche Einverständniserklärung.
  • Sollte Ihre Anmeldung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden, müssen in Ihrer Vollmacht unbedingt auch Ihr Familienstand und Ihre Religionszugehörigkeit aufgeführt sein.

Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen

und verheiratet oder verpartnert sind, bringen Sie bitte zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen noch Ihre Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit. Außerdem benötigen wir die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) Ihrer ebenfalls zuziehenden minderjährigen Kinder. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. Zudem ist es bei Zuzug aus dem Ausland nicht möglich, dass an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person vorspricht. Es müssen alle Personen, die in Gummersbach angemeldet werden sollen, bei der Anmeldung anwesend sein. 

Unterlagen für die Abmeldung

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Personalausweis/Reisepass zur Legitimation 

Unterlagen für die Ummeldung (innerhalb von Gummersbach)

  • Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis aller Personen, die umgemeldet werden sollen, zur Legitimation und Änderung der Anschrift.
  • Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus)
  • Sie sind selbst Eigentümer der Immobilien? Legen Sie bitte bei der Ummeldung den Notarvertrag oder Grundbuchauszug vor.
  • für die Ummeldung minderjähriger Kinder bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten: Unterschrift beider Sorgeberechtigter bzw. schriftliche Einverständniserklärung

Achten Sie bitte unbedingt auf die Einhaltung der Zwei-Wochenfrist, da eine verspätete Meldung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Meldegesetzes ist und mit Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet wird.

Weitere Hinweise zur Meldepflicht und ausführliche Informationen zu Ihren Rechten und der Zulässigkeit von Datenübermittlungen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BürgerService.

Fachbereich 3.3 - BürgerService

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen