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Wildschaden

Beschreibung

Wildschäden sind alle Schäden, die Schadwild durch seine natürliche Lebensweise, Nahrungsaufnahme, Bewegung oder sonstige Gewohnheit an einem Grundstück, seinen Bestandteilen oder Erzeugnissen anrichtet.

In der Regel haftet der Jagdpächter / Jagdgenossenschaft dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten für jeden Wildschaden sowie aus missbräuchlicher Jagdausübung entstehende Schäden.

Für Schäden an Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf besteht kein Anspruch auf Ersatz des Wildschadens.

Der Anspruch auf den Ersatz des Wildschadens erlischt, wenn der Berechtigte den Schaden nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeinde anmeldet.

Fachbereich 3.1 - Allgemeines Ordnungswesen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen